201 Antisept 22 - QAV
Produktbeschreibung
Antisept 22-QAV ist eine Zubereitung aus unterschiedlichen quaternären Ammoniumverbindungen mit einem für die Wirkung der Quats optimal eingestellten pH-Wert zur Desinfektion in allen Bereichen der Lebensmittelverarbeitung mit bakterizider, fungizider und algizider Wirkung. Antisept 22-QAV ist bei der Anwendung geruchsneutral, nicht korrosiv und leicht abspülbar.
Wirkungsweise
Die Kombination von quaternären Ammoniumverbindungen in Antisept 22-QAV stört nachhaltig den Stoffwechsel von Mikroorganismen (Ausfällung von Proteinen, Zerstörung der Zellmembran, Hemmung von Enzymsystemen) und bewirkt dadurch eine schnelle Abtötung von Bakterien, Pilzen, Schimmeln und Algen.
Anwendung
Antisept 22-QAV wird zur Desinfektion von Flächen, Apparaten und Geräten in allen Bereichen der Lebensmittelverarbeitung wie folgt angewendet:
Konzentration wenig belastete Bereiche: 0,5 bis 1,0 %
Konzentration belastete Bereiche: 1,0 bis 2,0 %
Temperatur: 10 bis 50 °C
Einwirkungszeit: 30 bis 60 Minuten
Technologie: Versprühen, Verschäumen
Die Anwendungsbedingungen sind auf die Art der Mikroorganismen (gramnegative Bakterien erfordern eine höhere Konzentration) und das Vorliegen von belasteten und unbelasteten Bereichen (Eiweißfehler) abzustimmen. Die Anwendung auf gründlich gereinigten Flächen und bei höheren Temperaturen führt zu einer sicheren Desinfektion. Beim Verschäumen nicht mit Spülmitteln, die anionische Tenside enthalten, mischen !
Wirkung auf Oberflächen
Antisept 22-QAV ist nicht korrosiv und kann zur Desinfektion aller Materialien, die in der Lebensmittelverarbeitung üblich sind, verwendet werden.
Sicherheit:
Die Gefahren- und Sicherheitshinweise entnehmen Sie bitte dem EU-Sicherheitsdatenblatt Kapitel 2.
Ökologische Bewertung
Antisept 22 QAV entspricht den Bestimmungen des Wasch – und Reinigungsmittel-gesetzes; seine organischen Bestandteile sind biologisch abbaubar. Das in dieser Zubereitung enthaltene Tensid erfüllt (Die in dieser Zubereitung enthaltenen Tenside erfüllen) die Bedingungen der biologischen Abbaubarkeit wie sie in der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien festgelegt sind. Unterlagen, die dies bestätigen, werden für die zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten bereit gehalten und nur diesen entweder auf ihre direkte oder auf Bitte eines Detergentienherstellers hin zur Verfügung gestellt.
Hinweis zur Entsorgung
• Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
• Darf nicht unverdünnt bzw. unneutralisiert ins Abwasser bzw. in den Vorfluter gelangen.
• wassergefährdend
Registriertes Desinfektionsmittel: gemeldet bei der BAuA gemäß Meldung von Biozidprodukten nach dem Chemikaliengesetz (ChemBiozidMeldeV): N-20132 (PT4)
Biozide vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.